Die "Europaische Reiseversicherung" für ihren Urlaub in Gröden
Versicherte Gründe für Reisestorno / Reiseabbruch
Folgende Ereignisse sind versicherte Reisestorno- bzw. Reiseabbruchgründe, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können oder abbrechen müssen:
- unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod;
- Lockerung von implantierten Gelenken; - unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung oder Tod (auch Selbstmord) eines Familienangehörigen, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
- Schwangerschaft, wenn diese nach Reisebuchung festgestellt wurde, oder schwere Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche; - bedeutender Sachschaden an Ihrem Eigentum am Wohnort infolge eines Elementarereignisses (z.B. Hochwasser, Sturm), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist;
- unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber;
- Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst;
- Einreichung der Scheidungsklage bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage vor der gemeinsamen Reise der Ehe-/Lebenspartner; - Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit 6 Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der gemeinsa-men Reise der Lebensgefährten; - Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung;
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung.
Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.